Delegierte des Jugendverbandes für den Landesrat


Die Linksjugend [‘solid] Hessen stellt folgenden satzungsändernden Antrag an den
 Parteitag der Linken Hessen:
 § 23 Zusammensetzung und Wahl des Landesrates  
 (1) Dem Landesrat gehören mit beschließender Stimme an:  
 a) Delegierte der Kreisverbände  
 b) der geschäftsführende Landesvorstand  
 c) zwei Vertreterinnen oder Vertreter des anerkannten Jugendverbandes
 […]
 (4) Dem Landesrat gehören mit beratender Stimme an:  
 a) die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes 
 b) je ein Vertreter/Vertreterin der anerkannten landesweiten Zusammenschlüsse  
 c) ein Vertreter / Vertreterin des anerkannten Jugendverbandes  
 d) die/der Vorsitzende bzw. Sprecher des Kreisverbandes 
 e) die Mitglieder der Fraktion DER LINKEN im hessischen Landtag sowie die hessischen
 Mitglieder der Fraktionen im Bundestag und Europaparlament.