Die Linksjugend [‘solid] Hessen stellt folgenden satzungsändernden Antrag an den
Parteitag der Linken Hessen:
§ 23 Zusammensetzung und Wahl des Landesrates
(1) Dem Landesrat gehören mit beschließender Stimme an:
a) Delegierte der Kreisverbände
b) der geschäftsführende Landesvorstand
c) zwei Vertreterinnen oder Vertreter des anerkannten Jugendverbandes
[…]
(4) Dem Landesrat gehören mit beratender Stimme an:
a) die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes
b) je ein Vertreter/Vertreterin der anerkannten landesweiten Zusammenschlüsse
c) ein Vertreter / Vertreterin des anerkannten Jugendverbandes
d) die/der Vorsitzende bzw. Sprecher des Kreisverbandes
e) die Mitglieder der Fraktion DER LINKEN im hessischen Landtag sowie die hessischen
Mitglieder der Fraktionen im Bundestag und Europaparlament.