§ 10 Landesschiedskommission
(2) Ein Mitglied der LSK darf nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesschiedskommission
sein, auf Landesebene ein anderes Amt des Jugendverbandes oder der Partei Die Linke –
außer Delegiertenmandaten – innehaben oder in einem Beschäftigungsverhältnis zum
Jugendverband oder der Partei Die Linke stehen.
Mitglieder dürfen nicht der gleichen Basisgruppe zugehörig sein – diese Regelung kann
die Landesmitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit auflösen.