1. Einleitung – Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft
Im Beschluss „Konsequent gegen jeden Ableismus“ (Beschluss der II.
Landesmitgliederversammlung vom 12. – 13. April 2025 in Wiesbaden) ist verankert: “
Wir bemühen uns, ein Umfeld zu schaffen, das für alle zugänglich und sicher ist.
[…] Behinderte sind vollwertige, autonome Mitglieder unserer Gemeinschaft […].
Diese Inklusion sollte in keinen Strukturen zur Debatte stehen, denn Inklusion darf
nicht optional sein.“
Inklusion eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen
und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv
gestalten zu können. Für die Linksjugend [’solid] Hessen ist die Umsetzung dieses
Menschenrechtes gleichbedeutend damit, eine gerechtere Gesellschaft für alle Menschen
zu erkämpfen. Dabei ist sie der Überzeugung, dass die vollständige Umsetzung von
Inklusion nur gelingt, wenn die kapitalistischen Verwertungsbedingungen überwunden
werden. In ihrem politischen Verständnis und in ihrem Handeln geht die Linksjugend
[’solid] Hessen – auf der Grundlage ihres Programms – von einem weiten
Inklusionsbegriff aus. Das heißt: Unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter ermöglicht die Umsetzung von
Inklusion allen Menschen ein Höchstmaß an Chancengerechtigkeit. Gleichzeitig erkennt
die Linksjugend [’solid] Hessen an – ausgehend von der UN-Konvention für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) – dass es für Menschen mit Behinderungen
aufgrund fehlender Barrierefreiheit besonders viele strukturelle
Zugangsbeschränkungen gibt: auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, im Verkehr, in der
Bildung und in der haupt- und ehrenamtlichen politischen Beteiligung. Leitlinie
dieser Konvention ist die Anerkennung der Tatsache, dass alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und
miteinander verknüpft sind.
Wir wissen: Neues Handeln im Sinne der Konvention braucht neues Denken. Im Sinne der
Konvention zu handeln und sie zu verteidigen erfordert ein Umdenken in der gesamten
Gesellschaft – bei den politisch Verantwortlichen, bei den Bürger*innen und auch bei
den Behinderten selbst. Die Linksjugend [’solid] Hessen will deshalb im Sinne des
Artikels 8 der Konvention – Bewusstseinsbildung – dazu beitragen, das Bewusstsein für
Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde
zu fördern. Die Linksjugend [’solid] Hessen will eine positive Wahrnehmung von
Behinderten sowie eine größere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Fertigkeiten,
Verdienste und Fähigkeiten erreichen.
Vor allem will sich die Linksjugend [’solid] Hessen im Sinne des Artikels 29 der
Konvention – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben – für ein Umfeld
einsetzen, in dem Menschen mit Behinderungen emanzipatorisch und ohne Diskriminierung
gleichberechtigt mit anderen Politik gestalten und mitbestimmen können. Das heißt
konkret, dass Behinderte sowohl als Mitglieder, Sympathisierende, Wähler*innen oder
Besucher*innen am Verbandsleben teilnehmen als auch als Bürger*innen an der

Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten und an politischen Entscheidungsprozessen
aktiv mitwirken können. Dies gilt es zu fördern.
2. Selbstbestimmt leben in einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft
Barrieren können alle treffen – durch Alter, Krankheit oder einfach im Alltag. Für
Viele sind sie aber Teil ihres täglichen Lebens. Es geht dabei nicht nur um Treppen
mit fehlendem Handlauf, fehlende Aufzüge oder zu enge Türen, sondern auch um Sprache,
Technik oder fehlende Infos. Barrieren schränken Menschen ein, nehmen ihnen die
Teilhabe und Mitbestimmung im Leben. Und das nicht aus Zufall, sondern weil unsere
Gesellschaft nicht für alle mitgedacht ist.
Barrierefreiheit ist nichts Besonderes, sondern eine Notwendigkeit und somit auch das
Recht eines jeden Einzelnen. Öffentliche Räume sollten so gestaltet werden, dass alle
diese nutzen können: mit leichter Sprache, Orientierungshilfen und barrierefreien
Wegen. Wer Teil der Gesellschaft ist, hat das Recht, öffentliche Räume frei ohne
Ausgrenzung zu nutzen. Barrierefreiheit ist wichtig für die Teilhabe und die
Inklusion aller Menschen im öffentlichen Leben. Barrieren verstärken und sind somit
auch der Grund für eine Marginalisierung Betroffener, d.h. dass Betroffene dadurch in
den Hintergrund gedrängt werden. Durch die fehlende Barrierefreiheit werden diese vom
öffentlichen Leben ausgeschlossen, was dann weiter zur Stigmatisierung führt, was
schwer für Betroffene ist. Wenn Menschen ausgeschlossen werden, entstehen also
Ungleichheiten und Spannungen und ein Gefühl von Ungerechtigkeit, was
gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächt. Auch Politik auf Landesebene muss
barrierefrei sein. Dazu gehört, dass niemandem die Teilhabe aufgrund ihrer*seiner
Behinderung verweigert werden darf. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit Alle
an Politik und Gremien teilhaben können. Es ist wichtig, auf die Stimmen
marginalisierter, d. h. benachteiligter, unterdrückter Menschen, wie zum Beispiel
Behinderte, zu hören und diese aktiv in Diskussionen zu inkludieren. Dies kann aber
nur durch Barrierefreiheit passieren.
Das Problem der Barrierefreiheit ist gesellschaftlich tief verankert. Änderung muss
diesbezüglich vor Allem gesellschaftlich und politisch passieren. Die Linksjugend
[’solid] Hessen erkennt, dass es mangelnde Fördermittel und Ressourcen gibt, strebt
jedoch trotzdem Barrierefreiheit im Landesverband der Jugendorganisation an.
Menschen mit Behinderungen müssen selbst über Politik sprechen und sie
mitentscheiden. Darum sollen sie in der Linksjugend [’solid] Hessen in Arbeitsgruppen
mitarbeiten, in Gremien vertreten sein, bei politischen Entscheidungen beteiligt
werden und in Wahlkämpfen sichtbar sein. Der Landesverband und alle Basisgruppen in
Hessen sollen eine klare Haltung haben: Menschen mit Behinderungen gehören dazu. Sie
sind Teil unserer Gesellschaft. Und sie sind Teil unserer Politik. Inklusion ist kein
Zusatz. Inklusion ist ein Grundrecht.
Dieses Inklusionskonzept ist verbindlich für den Landesverband der Linksjugend
[’solid] Hessen, soll aber auch als Leitfaden für Basisgruppen und andere
Gliederungen gelten, um ihre Arbeit möglichst barrierefrei zu gestalten.
3. Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit meint, dass die Hard- und Softwareanwendungen der
Linksjugend [’solid] Hessen ohne Einschränkungen zugänglich sein sollten, um eine
volle Teilhabe zu ermöglichen. Für alle Menschen mit oder ohne Behinderungen.

Dies umfasst sowohl die interne Bürosoftware, Datenbanken, Cloudlösungen oder
Videoplattformen, wie auch die Medien für die Kommunikation in die Tiefe unseres
Verbandes oder nach außen, wie Webseiten, Messengerdienste und digitale Dokumente.
Den rechtlichen Rahmen, was das Thema Digitale Barrierefreiheit anbelangt, bilden die
BITV 2.0, die europäische Norm EN 301 549, sowie für pdf-Dokumente der pdf-ua92 Standard. Die BITV unterscheidet 4 übergeordnete Kriterien der Barrierefreiheit –
„Wahrnehmbarkeit“, „Verständlichkeit“, „Bedienbarkeit“ und „Robustheit“ –, auf die im
Nachfolgenden noch eingegangen wird. Der BITV-Test gilt als Standard um Webseiten,
Apps, Social-Media oder Software zu prüfen. Er prüft über 90 Einzelkriterien. Um ein
Gespür für das Thema zu entwickeln, empfehlen wir, die BITV-Selbstbewertung | BIK
BITV-Test durchzuführen. Weitere kostenlose Prüftools sind z.B. der pdf98 Accessibility-Checker (PAC) für pdf-Dokumente oder der Colour-Contrast-Analyser (CCA)
für Kontraste. Analog zu der Vorgehensweise für Behörden empfehlen wir, bekannte
Barrieren auf den Webseiten in einer „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zu listen und
Ansprechpersonen für Probleme innerhalb des Verbandes zu benennen.
Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte sollten auch für Menschen mit den verschiedensten Behinderungen einfach
und schnell zu finden sein. Webseiten sollten ansprechend sein, nicht überladen. Für
Sehbehinderte sind hohe Kontraste wichtig. Texte, insbesondere Fließtexte, sind mit
serifenfreien (graden) Schriften zu schreiben. In Ausnahmefällen können auch
Schriften des Typs Humanistische Antiqua (z. B. Sabon oder Minion) genutzt werden; in
diesen Fällen sind sie für Printmedien oder Überschriften gegenüber dem Fließtext zu
bevorzugen. Multimedia-Einbindungen wie Videos, Bilderkarussels und ähnliche
Applikationen sprechen gerade jüngere Leute an, müssen aber ebenfalls barrierefrei
sein (mit Untertitelung und Alternativtexten).
Verständlichkeit
Alle Inhalte auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen müssen gut verständlich sein.
Texte sollten daher durch kurze klare Sätze mit möglichst wenig Fremdworten
geschrieben werden. Lange „Bleiwüsten“ sollten vermieden und durch Absätze und
Überschriften untergliedert werden. Manchmal lassen sich aber ausführliche komplexere
Beschreibungen nicht vermeiden, hier sollte es ein einfacheres Parallel-Angebot in
Einfacher oder Leichter Sprache geben.
Damit eingebundene Bilder, Tabellen oder Videos von blinden Personen verstanden
werden, benötigen sie einen Alternativtext. Dieser ist in der Regel im Backend
hinterlegt und für andere Nutzende nicht sichtbar. Videos sollten für
höreingeschränkte Menschen mit einer Untertitelung versehen sein.
Bedienbarkeit
Die Softwareanwendungen, Webangebote und Social-Media-Auftritte der Linksjugend
[’solid] Hessen müssen für alle Menschen gut bedienbar sein. Dies betrifft vor allem
die Tastaturbedienbarkeit, also das Arbeiten ohne Maus.
Sollte das auf Anwendungen, welche uns durch den Bundesverband bereitgestellt werden,
nicht zutreffen, stellt die Delegation für den jeweils nächsten Bundeskongress einen
Antrag, diese Barrieren aufzuheben.
Robustheit

Das letzte Kriterium der BITV ist der Punkt „Robustheit“. Robustheit beschreibt, dass
alle Anwendungen auf den verschiedensten Endgeräten (Smartphone, Tablet, PC…) oder
auch mit Lautsprechern oder Braille-Zeile stabil laufen, hierzu zählt auch ein
responsives Design.
4. Barrierefreie Veranstaltungen und Räumlichkeiten
Alle Veranstaltungen des Landesverbands der Linksjugend [’solid] Hessen sind
barrierefrei. Das gilt für die Landesmitgliederversammlung, Bildungsveranstaltungen
und öffentliche Veranstaltungen gleichermaßen, und ist unabhängig davon, ob sich eine
behinderte Person angemeldet hat oder nicht. Barrierefreiheit umfasst dabei sowohl
körperliche als auch nicht-körperliche Behinderungen. Basisgruppen,
Landesarbeitsgemeinschaften und andere Untergliederungen sollen ihre Veranstaltungen
ebenfalls möglichst barrierefrei gestalten. Der Landesverband unterstützt sie dabei
aktiv und nach Möglichkeit auch finanziell.
Veranstaltungsorte müssen stufenlos oder über Rampen erreichbar sein. Eingangstüren
müssen eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Es müssen barrierefreie Toiletten
vorhanden sein. Rollstuhlplätze befinden sich in Podiumsnähe. Der Zugang zum Podium
ist barrierefrei zu gestalten oder es wird ein separates Saalmikrofon bereitgestellt.
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen müssen in unmittelbarer Nähe vorhanden
sein. Blindenführhunde sind in allen Räumen willkommen. Alle Redenden benutzen
Mikrofone. Bei zentralen öffentlichen Veranstaltungen wird auf Anfrage betroffener
Personen Gebärdensprachdolmetschung , digitale Transkripte oder Schriftdolmetschung
angeboten. Präsentationen und Vorträge werden von Bild- und Schriftmaterial
begleitet. Wichtige Einladungen, Programme und Dokumente werden in Einfacher Sprache
bereitgestellt. Reizarme Rückzugsmöglichkeiten sollen bereitgestellt werden.
Einladungen ergehen mindestens sechs bis acht Wochen im Voraus. Sie enthalten eine
barrierefreie Anreisebeschreibung inklusive Hinweisen zum barrierefreien ÖPNV. Bei
der Anmeldung wird der Bedarf an Assistenz, technischen Hilfsmitteln, Übersetzungen
sowie besondere Ernährungsanforderungen abgefragt. Menschen können im Vorfeld und vor
Ort sagen, welche Unterstützung sie benötigen. Assistenzpersonen nehmen zu denselben
Bedingungen an Veranstaltungen teil wie andere Teilnehmende. Anfallende Kosten werden
vom Landesverband übernommen.
Auch digitale und hybride Veranstaltungen müssen barrierefrei sein. Videos werden mit
Untertiteln versehen, gesprochene Texte werden schriftlich zur Verfügung gestellt,
und die genutzten Plattformen müssen mit Hilfsmitteln wie Screenreadern bedienbar
sein.
Die höheren Kosten für barrierefreie Veranstaltungen werden von vornherein in die
Finanzplanung einbezogen.
5. Inklusionsbeauftragte*r und AG Teilhabe
5.1 Die inklusionsbeauftragte Person
Die Linksjugend [’solid] Hessen wählt auf der Landesmitgliederversammlung eine
inklusionsbeauftragte Person sowie eine Stellvertretung für eine Amtszeit von zwei
Jahren. Das Vorschlagsrecht liegt beim LAK Behinderung. Voraussetzung für die
Kandidaturen ist, dass die vorgeschlagenen Personen selbst behindert sind.
Die inklusionsbeauftragte Person ist die zentrale Anlaufstelle für Mitglieder mit

Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Verband. Sie ist erste Ansprechperson
bei allen Fragen rund um Barrierefreiheit, Teilhabe und Diskriminierung, sowohl für
Einzelpersonen als auch für Gliederungen des Landesverbands. Sie arbeitet eng mit dem
LAK Behinderung zusammen.
Sollte für die Arbeit Unterstützung notwendig sein, prüft der Landessprecher*innenrat
Möglichkeiten zur Umsetzung, zum Beispiel durch persönliche Assistenz oder die
Benennung einer weiteren unterstützenden Person. Die Kosten für notwendige Fort- und
Weiterbildungen trägt der Landesverband.
Die inklusionsbeauftragte Person sensibilisiert Verbandsmitglieder für
Diskriminierung und Stigmatisierung von Behinderten. Sie macht die Belange von
Menschen mit Behinderung innerhalb des Verbandes und gegenüber der Öffentlichkeit
sichtbar und berücksichtigt dabei besondere Lebensrealitäten und
Mehrfachdiskriminierungen, etwa von Frauen, Migrant*innen und queeren Personen mit
Behinderungen. Sie prüft Satzungen, Programme und Veranstaltungen auf
Barrierefreiheit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit und wirkt aktiv daran mit, dass
Verbandsveranstaltungen, Webseiten, Materialien und interne Prozesse barrierefrei
gestaltet werden. Sie berät und unterstützt Mitglieder bei Fragen zur
Barrierefreiheit, organisiert Schulungen und Workshops zu inklusiven Praktiken und
diskriminierungsfreier Sprache und ist Ansprechperson bei inklusionsbezogenen
Konflikten oder Beschwerden innerhalb des Verbandes. Sie bringt Anträge, Initiativen
und Programme zur Verbesserung der Teilhabe von Behinderten auf Landesebene ein,
kooperiert mit Verbänden, Selbsthilfegruppen und behindertenpolitischen Initiativen
und vernetzt sich mit inklusionsbeauftragten Personen anderer Landesverbände.
Die inklusionsbeauftragte Person erstattet der Landesmitgliederversammlung jährlich
Bericht.
5.2 Die AG Teilhabe
Zur Umsetzung und Überprüfung dieses Inklusionskonzepts wird eine AG Teilhabe
eingerichtet. Sie setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
– der inklusionsbeauftragten Person und ihrer Stellvertretung
– zwei Mitgliedern des Landessprecher*innenrats
– zwei Personen, die vom LAK Behinderung bestimmt werden
Die AG Teilhabe überprüft die Umsetzung des Inklusionskonzepts im gesamten
Landesverband, zum Beispiel die Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit, und
unterstützt die inklusionsbeauftragte Person bei der Organisation von Schulungen und
Workshops. Darüber hinaus begleitet die AG die jährliche Berichterstattung der
inklusionsbeauftragten Person und empfiehlt Maßnahmen zur Weiterentwicklung
inklusiver Strukturen im Verband. Sie lädt regelmäßig die Vorsitzenden der
Basisgruppen zu Beratungen ein, um den Stand der Umsetzung auf Basisebene zu erörtern
und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Die AG Teilhabe gibt sich eine Geschäftsordnung und trifft sich mindestens
vierteljährlich.
5.3 Schulungen
Zu Beginn seiner Amtszeit muss der Landessprecher*innenrat an einem Workshop zu
Ableismus, Inklusion und Barrierefreiheit teilnehmen. Das gleiche gilt auch für alle

Menschen, die vom Landesverband eingestellt werden.
Darüber hinaus unterstützt der Verband seine Mitglieder dabei, verständliche und
inklusive Texte zu schreiben. Dazu werden regelmäßig Schulungen angeboten. In diesen
lernen Mitglieder:
– verständlich zu schreiben,
– komplizierte Begriffe zu erklären,
– Informationen klar zu strukturieren,
– Texte für unterschiedliche Zielgruppen aufzubereiten.
Dadurch kann der Verband Schritt für Schritt mehr Informationen in verständlicher
Sprache anbieten.
Die AG Teilhabe organisiert mit Unterstützung des Landessprecher*innenrats regelmäßig
Schulungen für die Vorstände der Basisgruppen, Funktionsträger*innen und
interessierte Mitglieder.
6. Einfache Sprache
Politik betrifft alle Menschen. Deshalb müssen politische Informationen für alle
Menschen verständlich sein. Viele politische Texte sind jedoch schwer zu verstehen.
Sie enthalten lange Sätze, komplizierte Begriffe oder Fachwörter, die nicht erklärt
werden. Dadurch werden viele Menschen von politischen Informationen ausgeschlossen.
Einfache Sprache hilft vielen Menschen. Dazu gehören:
– Menschen mit Lernschwierigkeiten,
– Menschen mit Behinderungen,
– Menschen mit geringen Deutschkenntnissen,
– ältere Menschen,
– junge Menschen,
– Menschen, die wenig Erfahrung mit politischen Texten haben,
– Menschen, die nur wenig Zeit haben, lange Texte zu lesen.
Die Linksjugend [’solid] Hessen möchte ein Verband sein, der für alle Menschen
zugänglich ist. Verständliche Sprache ist dafür ein wichtiger Schritt. Alle Menschen
sollen politische Informationen verstehen können. Alle Menschen sollen die
Möglichkeit haben, sich eine eigene Meinung zu bilden, Fragen zu stellen, mitzureden
und politische Entscheidungen mitzugestalten. Politische Teilhabe darf nicht an
komplizierter Sprache scheitern. Deshalb setzt sich die Linksjugend [’solid] Hessen
für mehr Einfache Sprache im Verband und in der gesamten politischen Kommunikation
ein. Auch wollen wir uns dafür in der Partei Die Linke, z.B. in Bezug auf die
Wahlprogramme, einsetzen.
Texte in Einfacher Sprache sollen möglichst gemeinsam mit den Menschen entwickelt
werden, für die sie gedacht sind. Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit
Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, Texte zu lesen und Rückmeldungen zu
geben. So kann überprüft werden, ob die Informationen tatsächlich verständlich sind.
Dabei sollen folgende Grundsätze beachtet werden:
– kurze Sätze,

– klare Aussagen,
– gut lesbare Schrift,
– verständliche Überschriften,
– Erklärung schwieriger Begriffe,
– übersichtliche Gestaltung.
Beim Gendern werden vorzugsweise neutrale Formen genutzt. Sollte das nicht möglich
sein, wird mit * gegendert.
Zu wichtigen politischen Themen sollen Materialien in Einfacher Sprache angeboten
werden.