Änderung der Satzung § 10 Landesschiedskommission


§ 10 Landesschiedskommission

 (2) Ein Mitglied der LSK darf nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesschiedskommission
 sein, auf Landesebene ein anderes Amt des Jugendverbandes oder der Partei Die Linke –
 außer Delegiertenmandaten – innehaben oder in einem Beschäftigungsverhältnis zum
 Jugendverband oder der Partei Die Linke stehen.
 Mitglieder dürfen nicht der gleichen Basisgruppe zugehörig sein – diese Regelung kann
 die Landesmitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit auflösen.