Die linksjugend [’solid] Hessen wählt auf ihrer Landesmitgliederversammlung eine*n
Inklusionsbeauftragte*n und eine*n Stellvertreter*in. Sollten die Personen vorzeitig
aus dem Amt scheiden, ist der Basisgruppenrat befugt, den Posten bis zur nächsten LMV
kommissarisch zu besetzen. Auf der anschließenden LMV wird dieser dann neu besetzt.
Die*Der Inklusionsbeauftragte soll selbst von Behinderung betroffen sein. Sie*Er wird
in einer geheimen Wahl für die Dauer von einem Jahr von der LMV gewählt. Das gleiche
gilt für die*den Stellvertreter*in. Eine Person sollte eine Flinta*-Person sein.
Die Wahl findet für den/die Beauftragte in sowie die stellvertretende Person in zwei
getrennten Wahlgängen statt.
Die*Der Inklusionsbeauftragte soll….
1 … mit den Gremien des Landesverbandes zusammenarbeiten und ihnen helfen, ihre Sitzungen und Veranstaltungen möglichst barrierefrei durchzuführen.
2… für die Anliegen von behinderten Mitgliedern zuständig sein und diese bei
Bedarf an das Awareness-Team weiterleiten
3… in Kooperation mit dem LSpR, dem Basisgruppenrat und dem LAK Behinderung
einen Leitfaden für Barrierefreiheit erstellen.
4… auf der Landesmitgliederversammlung Bericht erstatten
5… in gewissen Abständen dem LSpR und dem Basisgruppenrat Bericht erstatten